Wir verstehen uns als Dienstleister und bieten ein breitgefächertes Leistungsangebot für Kreditinstitute im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir kennen das Geschäft der Kreditinstitute und kümmern uns um ihre Rechtsprobleme. Die Mitarbeiter der Banken und Sparkassen werden durch unsere Arbeit bestmöglich entlastet und fachkundig unterstützt. Unsere Mandanten, von der Großbank bis zur regional verwurzelten Sparkasse, profitieren von unserer institutsübergreifenden Kenntnis der Verhältnisse.
Wir beraten Kreditinstitute im Einzelfall oder ständig im Rahmen von Beratungsverträgen in allen Fragen des Bankrechts. Selbst Kreditinstitute mit eigenen Justitiaren schätzen unseren Rat, der durch Praxiserfahrung geprägt ist.
Wir vertreten die Interessen von Kreditinstituten bundesweit vor allen deutschen Zivilgerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs. In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof arbeiten wir mit beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten zusammen, die im Bankrecht besonders qualifiziert sind. Gerichtstermine werden von uns regelmäßig persönlich wahrgenommen.
Wir übernehmen den Forderungseinzug und die Zwangsvollstreckung titulierter Forderungen. Durch engagierte Verfolgung der Forderung erreichen wir überdurchschnittliche Ergebnisse.
Die Rechtsanwälte Dr. Markus Péntek und Dr. Thomas Mayinger verfügen über eine mehr als 16-jährige Erfahrung im Bank- und Kapitalanlagerecht und sind mit den praktischen Fragen dieses Rechtsgebiets vertraut. Aktuell liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Abwehr von Ansprüchen infolge des Widerrufs von Darlehensverträgen, der Durchsetzung der Kündigung von Prämiensparverträgen und der Abwehr von Nachverzinsungsansprüchen für Sparverträge.