Die Rechtsanwälte Dr. Markus Péntek und Dr. Thomas Mayinger führen Rechtstreite von grundsätzlicher Bedeutung und haben in der Vergangenheit bedeutende Entscheidungen herbeigeführt.
BGH, Beschluss vom 9.1.2003 - XI ZR 207/00 Erfüllung unverbindlicher Börsentermingeschäfte durch Überweisung des sich aus diesen Geschäften ergebenden Kontosaldos
BGH, Urteil vom 14.1.2003 - XI ZR 154/02 NJW 2003, 1389 = WM 2003, 430 = ZIP 2003, 384 Kontonummer-Namensvergleich: Ausnahmsweise keine Rückfragepflicht bei Divergenz von Kontonummer und Empfängerangabe.
BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 101/02 NJW 2004, 287 Kein stillschweigendes Zustandekommen eines Treuhandvertrags, wenn auf ein entsprechendes Angebot einer Sparkasse im internationalen Zahlungsverkehr auf ein falsches Konto gezahlt wird.
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.4.2007 - 9 U 224/06 WM 2007, 1121 rechtskräftig durch BGH, Beschluß vom 23.9.2008 - XI ZR 301/07 Der Nachweis des Bedingungseintritts bei einer aufschiebend bedingten Vollmacht kann formfrei erfolgen und bedarf nicht der Vorlage des Originals oder einer Ausfertigung, wie dies für den Vollmachtsnachweis selbst erforderlich ist.
BGH, Urteil vom 20.4.2009 - II ZR 88/08 WM 2009, 1198 Haftung des Kommanditisten einer Publikumsgesellschaft für den Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank; Gewinn und guter Glaube, § 172 Abs. 4 und Abs. 5 HGB.
OLG Nürnberg, Urteil vom 10.1.2012 - 14 U 1314/11 WM 2012, 650 Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung und zum Widerrufsrecht des Drittsicherungsgebers.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2012 - 4 U 1514/12 WM 2013, 415 Der Verwaltungsrat einer Sparkasse muss bei einer Anlageberatung über geschlossene Fondsbeteiligungen nicht über Rückvergütungen aufgeklärt werden.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.3.2014 - 17 W 11/14 Widerrufsrechts bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach einvernehmlicher Darlehensabwicklung verwirkt.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.10.2014 - 14 U 1994/13 WM 2014, 2364 Der Darlehensnehmer wird wegen seines verjährten Schadensersatzanspruchs nicht der Verpflichtung zur weiteren Zahlung der Darlehensraten durch Aufrechnung oder Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts ledig.
BGH, Urteil vom 26.3.2015 - IX ZR 302/13 WM 2015, 1053 = ZIP 2015, 1179 = MDR 2015, 732 = NZI 2015, 704 = BB 2015, 1363 = DB 2015, 1278 Bereicherungsansprüche wegen rechtsgrundloser Zahlungen auf das Vollrechtstreuhandkonto eines vorläufigen Insolvenzverwalters richten sich gegen den vorläufigen Verwalter persönlich und nicht gegen den Schuldner (amtl. Leitsatz)
BGH, Beschluss vom 27.9.2016 - XI ZB 12/14 WM 2016, 2170 Die Prüfung der angegebenen Wiedereinsetzungsgründe erfolgt von Amts wegen. Wiedereinsetzungsgründe unterliegen daher nicht der Parteidisposition und können nicht unstreitig gestellt werden. Zur Glaubhaftmachung eines plötzlich und unerwartet aufgetretenen krankheitsbedingten Ausfalls des Prozessbevollmächtigten. (amtl. Leitsätze)